Vor 125 Jahren war das Dorf Grünwald noch ein unbedeutender Ort im bayerischen Oberland an der Isar. Seine 320 Einwohner lebten vornehmlich von der Land- und Forstwirtschaft. Für die Dorfjugend der damaligen Zeit bestand nicht das heutige Freizeitangebot, die einzige Vergnügung bestand darin, hin und wieder zum Tanz zu gehen.
Diese seltenen Veranstaltungen wurden im Wirtshaus abgehalten, wo sich auch Deandl und Burschen der umliegenden Ortschaften einfanden. Sicherlich war so eine Tanzveranstaltung eine Riesengaudi, manchmal jedoch gab es auch Raufereien mit den "Auswärtigen".
Auch waren zu dieser Zeit viele Holzarbeiter im Grünwalder Forst tätig, sowie Bauarbeiter vom Pullacher Wehr, die am Abend Grünwalder Wirtshäuser aufsuchten und dort für Unruhe sorgten.
So entschloßen sich einige Burschen in Grünwald einen Burschenverein zu gründen, um einen Zusammenhalt zu schaffen und vor allem öfter als der Dorfwirt einen Ball oder eine andere Festivität zu organisieren.
Nach langer Zeit der Vorbereitung, in der die Satzung des Vereins erstellt werden mußte, wurde endlich am 10.Januar 1892 die Gründung des Vereins bei der Ortspolizeibehörde angezeigt und dem königlichem Bezirksamt München I durch Herrn Bürgermeister Zehetmaier zur Kenntnis gebracht. Leider besitzen wir keinerlei Aufzeichnungen über die Gründungsversammlung und die Gründungsmitglieder, lediglich die Namen des Gründungsausschuß und die Satzung sind uns erhalten geblieben.
Vorstand: Georg Portenlänger
Kassier: Georg Einhauser
Schriftführer: Xaver Frank
Als Vereinsgründer darf man Xaver Frank annehmen, der im älteren Burschenverein Bad Pullach (heute nicht mehr existierend) schon Mitglied war und den Gedanken des Burschentums nach Grünwald brachte.
§
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Inhalt
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1 | Der Zweck dieses Vereins ist Förderung des sittlichen Gesellschaft- und Gemeinsinnes durch Gesang, Theater, humoristische Gedichte und Ball. |
2 | Ehrenmitglieder, deren Ernennung der Ausschuß bestimmt, können nur solche sein, die während sie im Verein sind und heiraten und die Vereinsinteressen nach Kräften zu fördern bestrebt waren.
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3 | Jeder Bursche, der nach Wissen gutbeleumundet und die Förderung der Zwecke des Vereins voraussichtlich erwarten läßt, kann in diesen Verein aufgenommen werden.
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4 | Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt vom Ausschuß nach vorhergegangener Bekanntgabe.
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5 | Jedes Mitglied soll den Versammlungen und Unterhaltungen beiwohnen und ist stimmberechtigt.
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6 | Jedes Mitglied hat eine Aufnahme von 1 Mark und einen monatlichen Beitrag von 30 Pfennig zu entrichten, wogegen dem aufgenommenen Mitglied die Aufnahmeurkunde, das Vereinszeichen und die Statuten kostenlos auszuhändligen sind.
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7 | Hat ein Mitglied vom Verein weggeheiratet und ist als Ehrenmitglied aufgenommen, so sind demselben keine Verpflichtungen vorzuschreiben.
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8 | Der Verein wird durch den Ausschuß geleitet, welcher aus einem Vorstand, Kassier und Schriftführer besteht. Die Wahl des Ausschusses erfolgt mittels Stimmzettel und entscheidet sich durch Stimmenmehrheit. Eine Ausschußwahl erfolgt jedesmal beim Jahresschluß.
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9 | Jede Versammlung und Unterhaltung wird vom Vorstand geleitet, doch kann er den Vorsitz auf den Kassier oder Schriftführer übergeben werden.
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10 | Der Vorstand hat ferner die Verpflichtung eine solide Buchführung aufrecht zu erhalten, außerordentliche Versammlungen einzuberufen und Versammlungen aufzuheben.
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11 | Der Kassierer nimmt die Beträge der Mitglieder und die sonstigen Einnahmen in Empfang, besorgt alle durch Anweisung des Vorstands bewilligten Ausgaben, führt hierüber genau Rechnung und hat bei der letzten MOnatsversammlung im Jahre Rechenschaftsbericht vorzulegen, der von 2 Vereinsmitgliedern speziell zu prüfen ist. Jedem Vereinsmitglied ist gestattet von der Prüfungsrechnung Einsicht zu nehmen.
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12 | Der Schriftführer fertigt Quittungen, Aufnahmeurkunden sowie alle Zustellungsschreiben aus, nimmt alle Anmeldungen entgegen und bringt sie zu Papier.
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13 | Versammlungen finden am ersten Sonntag eines Monats abends von 7 Uhr ab statt und es können jedesmal neue Mitglieder aufgenommen werden.
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14 | Die Aufnahme erfolgt auf Anmeldung eines Mitglieds mittels Stimmzettel, nachdem der Angemeldete vorher in den Verein eingeführt und dessen Namen vier Wochen lang auf der Vereinsstafel vorgemerkt wurde. Etwaige Bedenken gegen die Aufnahme sind während dieser Zeit beim Ausschuß vorzubringen.
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15 | Der Austritt steht jedem Mitgliede frei, ist jedoch dem Ausschusse mündlich oder schriftlich anzumelden und es sind die rückständigen Beiträge zu entrichten. Rückersatz von geleisteten Beiträgen an Mitglieder findet nicht statt.
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16 | Wer den Statuten und Anordnungen der Vereinsleitung nicht folge leistet, bekommt eine Rüge und wird im Wiederholungsfalle vom Verein ausgeschlossen. Ob dieser Ausschluß ein zeitlicher sei, oder ob er für immer gelten soll bestimmt der Ausschuß
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18 | Sollte ein Mitglied drei Monate hintereinander keine Pflichtbeiträge leisten und sich hierüber nicht entschuldigen, so wird dasselbe als ausgetreten betrachtet und aus der Vereinsliste gestrichen.
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19 | Krankenunterstützungen können von diesem Verein nicht beansprucht werden.
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20 | Wenn der Verein nur mehr fünf Mitglieder zählt so ist derselbe als aufgelöst zu betrachten und muß sofort bei der Ortspolizeibehörde Anzeige erstattet werden. Sollte bei Auflösung des Vereins Vermögen in der Kasse sein, so muß nach Deckung der Unkosten der Rest der Armenkasse Grünwald zufallen.
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